Betreuungskosten

Das Jugendamt der Stadt Wuppertal bewilligt eine Geldleistung pro bewilligter betreuter Stunde nur dann, wenn die Betreuung mindestens 15 Stunden wöchentlich erfolgt (siehe hierzu „Richtlinie der Stadt Wuppertal, Stand 08/2014“).

Liegt keine Bewilligung vor oder sind die bewilligten Stunden niedriger als die vereinbarten Gesamtbetreuungsstunden haben die Personensorgeberechtigten oder Eltern die Betreuungskosten (6,00 Euro pro vereinbarter Betreuungsstunde) am Monatsanfang für den laufenden Monat an mich zu entrichten. In diesem Fall wird durch die Erstellung einer Rechnung, auch über Differenzstunden die Möglichkeit geboten, Betreuungskosten teilweise steuerlich abzusetzen.

Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeit) obliegt den Personensorgeberechtigten oder Eltern.

Getränke (Wasser oder Tee) werden von mir gestellt.

Beim Kennenlernen besteht die Möglichkeit Vereinbarungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten usw. zu besprechen.