Betreuungskosten

Das Jugendamt der Stadt Wuppertal bewilligt eine Geldleistung pro bewilligter betreuter Stunde nur dann, wenn die Betreuung mindestens 15 Stunden wöchentlich erfolgt (siehe hierzu „Richtlinie der Stadt Wuppertal, Stand 08/2014“).

Liegt keine Bewilligung vor oder sind die bewilligten Stunden niedriger als die vereinbarten Gesamtbetreuungsstunden haben die Personensorgeberechtigten die Betreuungskosten am Monatsanfang für den laufenden Monat an mich zu entrichten. In diesem Fall wird durch die Erstellung einer Rechnung über die Differenzstunden die Möglichkeit geboten, Betreuungskosten teilweise steuerlich abzusetzen.

Verpflegungskosten (Mittagessen und Getränke = 4,50 € pro Tag) werden pauschal am Monatsanfang in bar für den laufenden Monat entsprechend der vertraglich vereinbarten Betreuungstage pro Woche berechnet (5 Betreuungstage pro Woche = 90,00 € pro Monat).  Eine entsprechende Quittung wird ausgestellt.

Beim Kennenlernen besteht die Möglichkeit Vereinbarungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten usw. zu besprechen.